Blog: Was wurde aus dem Volksbegehren ´Rettet die Bienen´? (8165)
Als sich Anfang 2019 in Bayern Menschen bei winterlichen Temperaturen vor Rathäusern anstellten, um sich für das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ einzutragen, entwickelte sich innerhalb weniger Tage eine der größten Naturschutzbewegungen in der Geschichte des Freistaats. Mehr als 1,7 Millionen Wahlberechtigte unterstützten das Volksbegehren. Mit einem Anteil von gut 18 Prozent der Stimmberechtigten wurde die notwendige Hürde deutlich überschritten.
Sieben Jahre später stellt sich eine naheliegende Frage: Was ist aus „Rettet die Bienen“ geworden? Hat sich tatsächlich etwas verändert oder blieb von der damaligen Aufbruchsstimmung vor allem ein politisches Versprechen?
Die Antwort fällt differenziert aus. Das Volksbegehren war keineswegs folgenlos. Es führte unmittelbar zu neuen gesetzlichen Vorschriften, zusätzlichen Naturschutzmaßnahmen und langfristigen politischen Zielsetzungen. In einigen Bereichen sind messbare Fortschritte erkennbar. Gleichzeitig sind wichtige Ziele noch weit entfernt. Gerade beim Ökolandbau zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und tatsächlicher Entwicklung sein kann.
Die wichtigsten Fakten zu „Rettet die Bienen“
| Thema | Stand |
|---|---|
| Bundesland | Bayern |
| Eintragungszeitraum | 31. Januar bis 13. Februar 2019 |
| Beteiligung | Mehr als 1,7 Millionen Wahlberechtigte |
| Ergebnis | Erfolgreichstes Volksbegehren Bayerns |
| Annahme durch den Landtag | 17. Juli 2019 |
| Inkrafttreten wesentlicher Änderungen | 1. August 2019 |
| Schwerpunkt | Schutz der Artenvielfalt |
| Zentrale Bereiche | Biotopverbund, Gewässerrandstreifen, Ökolandbau, Streuobst, Naturwald, Insektenschutz |
| Ziel Ökolandbau | 30 Prozent bis 2030 |
| Ziel Biotopverbund | 15 Prozent des Offenlands bis 2030 |
| Stand heute | Wichtige Fortschritte, mehrere Ziele weiterhin nicht erreicht |
Was wollte das Volksbegehren eigentlich erreichen?
Der eingängige Begriff „Rettet die Bienen“ reduzierte ein umfangreiches Naturschutzprogramm auf ein leicht verständliches Symbol. Tatsächlich ging es keineswegs nur um Honigbienen. Im Mittelpunkt stand der Verlust der biologischen Vielfalt insgesamt.
Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer, Vögel, Amphibien und zahlreiche Pflanzenarten sind auf strukturreiche Landschaften angewiesen. Intensive Flächennutzung, Verlust von Hecken und Säumen, fehlende Blühflächen, Pestizide, Lichtverschmutzung und die Zerschneidung von Lebensräumen gelten als wichtige Belastungsfaktoren.
Das Volksbegehren wollte deshalb nicht einzelne Tierarten retten, sondern die Rahmenbedingungen für ganze Lebensgemeinschaften verbessern. Vorgesehen waren unter anderem ein größerer Biotopverbund, mehr ökologische Landwirtschaft, besser geschützte Gewässerrandstreifen sowie Verbesserungen beim Schutz von Streuobstbeständen und anderen ökologisch wertvollen Landschaftselementen.
Diese breite Ausrichtung erklärt, weshalb die Auswirkungen bis heute weit über den eigentlichen Bienenschutz hinausreichen.
Aus dem Volksbegehren wurde tatsächlich Gesetz
Der wohl wichtigste Erfolg lässt sich leicht übersehen: Die Forderungen verschwanden nach der Abstimmung nicht in einer politischen Schublade.
Der Bayerische Landtag nahm den Gesetzentwurf am 17. Juli 2019 an. Dadurch war kein anschließender Volksentscheid mehr erforderlich. Zusätzlich beschloss der Landtag ein sogenanntes Versöhnungsgesetz mit weiteren Regelungen und Maßnahmen. Wesentliche Änderungen traten bereits zum 1. August 2019 in Kraft.
Damit unterscheidet sich „Rettet die Bienen“ von vielen politischen Kampagnen. Zahlreiche Forderungen wurden Bestandteil des Bayerischen Naturschutzrechts und können nicht einfach wie eine unverbindliche Absichtserklärung behandelt werden.
Für die Bewertung des Volksbegehrens ist dieser Punkt entscheidend. Selbst wenn einzelne Ziele langsamer erreicht werden als vorgesehen, hat sich die rechtliche Grundlage des Naturschutzes dauerhaft verändert.
Gewässerrandstreifen gehören zu den sichtbarsten Veränderungen
Besonders konkret wurde das Volksbegehren an Flüssen, Bächen und anderen natürlichen oder naturnahen Gewässern.
Entlang entsprechender Gewässer dürfen mindestens fünf Meter von der Uferlinie nicht mehr garten- oder ackerbaulich genutzt werden. Die Regelung soll unter anderem verhindern, dass Dünger, Pflanzenschutzmittel und Boden unmittelbar in Gewässer gelangen. Gleichzeitig können Randstreifen Lebensräume und Wanderkorridore für Pflanzen und Tiere schaffen. Die Vorschrift gilt weiterhin und ist im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert.
In der Praxis war die Umsetzung nicht überall einfach. Besonders die Frage, welche kleinen Gräben und Wasserläufe tatsächlich als Gewässer einzustufen sind, sorgte teilweise für Diskussionen. Dennoch gehören die Gewässerrandstreifen zu den greifbarsten dauerhaften Folgen des Volksbegehrens.
Experten-Tipp: Naturnahe Gewässerrandstreifen funktionieren besonders gut, wenn sie nicht als schmaler Reststreifen betrachtet werden. Wo ausreichend Platz vorhanden ist, erhöhen unterschiedliche Vegetationshöhen, heimische Stauden und abschnittsweise ungemähte Bereiche ihren Wert für Insekten erheblich.
Der Biotopverbund wächst
Eine einzelne Blühwiese kann wertvoll sein. Für viele Tierarten reicht sie jedoch nicht aus. Kleine Populationen benötigen Möglichkeiten, zwischen geeigneten Lebensräumen zu wandern. Genau deshalb spielt der Biotopverbund eine zentrale Rolle.
Das langfristige Ziel sieht vor, einen erheblichen Anteil des Offenlands als funktionierenden Biotopverbund zu entwickeln. Für 2023 war zunächst ein Zwischenziel von zehn Prozent vorgesehen. Tatsächlich wurde für dieses Jahr ein Anteil von 11,39 Prozent ausgewiesen. Das Zwischenziel wurde damit rechnerisch übertroffen. Bis 2030 sollen 15 Prozent erreicht werden.
Entscheidend ist allerdings nicht nur die Fläche. Ein ökologisch hochwertiger Verbund benötigt geeignete Lebensräume, die tatsächlich miteinander verbunden sind. Ein schlecht gepflegter Randstreifen besitzt beispielsweise nicht automatisch dieselbe Bedeutung wie eine artenreiche Wiese, ein Feuchtbiotop oder eine strukturreiche Hecke.
Der quantitative Fortschritt ist daher positiv, sagt allein aber noch nicht alles über die ökologische Qualität aus.
Mehr Naturwald und stärkerer Schutz wertvoller Strukturen
Auch im Wald hinterließ das Volksbegehren Spuren. Ein Ziel war, einen größeren Teil der staatlichen Waldfläche einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Zusätzliche Naturwaldflächen wurden ausgewiesen, sodass das angestrebte Flächenziel nach Angaben der Staatsregierung erreicht wurde.
Naturwälder sind besonders für Arten interessant, die auf alte Bäume, Höhlen, Totholz und natürliche Zerfallsstadien angewiesen sind. Wirtschaftswälder können ebenfalls artenreich sein, doch ungenutzte Waldflächen schaffen Strukturen, die bei regelmäßiger Holzernte seltener entstehen.
Auch Streuobstwiesen rückten stärker in den Mittelpunkt. Alte Obstbäume, extensiv gepflegte Wiesen und Baumhöhlen bilden Lebensräume für zahlreiche Insekten, Vögel, Fledermäuse und andere Tiere.
Beim Ökolandbau liegt eines der größten Probleme
Deutlich weniger erfolgreich entwickelt sich bislang eines der ambitioniertesten Ziele: der Ausbau des ökologischen Landbaus.
Bis 2030 sollen 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Bayerns ökologisch bewirtschaftet werden. Das Zwischenziel von 20 Prozent bis 2025 wurde jedoch deutlich verfehlt. Ende 2025 lag der Anteil nur bei ungefähr 13 bis 14 Prozent. Das langfristige 30-Prozent-Ziel besteht weiterhin, ist vom aktuellen Stand aus aber ausgesprochen anspruchsvoll.
Das zeigt zugleich ein grundsätzliches Problem politischer Flächenziele. Landwirtschaftliche Betriebe können nicht allein durch ein Ziel auf dem Papier dauerhaft auf ökologische Produktion umgestellt werden. Entscheidend sind Absatzmöglichkeiten, Verbraucherpreise, Verarbeitungskapazitäten, Förderbedingungen und langfristige wirtschaftliche Planungssicherheit.
Die Staatsregierung verweist deshalb darauf, dass ein größerer Bioanteil nur funktionieren könne, wenn auch eine entsprechende Nachfrage nach ökologisch produzierten Lebensmitteln vorhanden sei. Kritiker verlangen dagegen stärkere politische Anreize und mehr Biolebensmittel in öffentlichen Einrichtungen.
Staatliche Kantinen zeigen, dass konkrete Vorgaben funktionieren können
Interessant ist die Entwicklung bei staatlichen Kantinen. Diese sollten eine Vorbildfunktion übernehmen und ihren Anteil regionaler beziehungsweise ökologischer Lebensmittel deutlich erhöhen.
2025 erreichten oder überschritten 82 von 91 bewirtschafteten staatlichen Kantinen das vorgegebene Ziel. Damit erfüllten mehr als 90 Prozent der erfassten Einrichtungen die Vorgabe.
Der Effekt auf die gesamte Landwirtschaft bleibt begrenzt. Dennoch zeigt dieses Beispiel, dass politische Beschaffungsregeln zusätzliche Nachfrage erzeugen können. Gerade öffentliche Einrichtungen verfügen damit über Möglichkeiten, ökologische Landwirtschaft nicht nur zu fordern, sondern auch wirtschaftlich zu unterstützen.
Ist das Insektensterben inzwischen gestoppt?
Nein. Eine solche Schlussfolgerung wäre nicht gerechtfertigt.
Ein Volksbegehren kann innerhalb weniger Jahre Gesetze verändern, Flächen sichern und Förderprogramme verbessern. Ökosysteme reagieren jedoch wesentlich langsamer. Zudem wirken viele Belastungen gleichzeitig.
Der Zustand einer Insektenpopulation hängt beispielsweise von Nahrungsangebot, geeigneten Nistplätzen, Pestizidbelastung, Landschaftsstruktur, Mahd, Wetter und Klima ab. Verbesserungen einzelner Faktoren führen deshalb nicht automatisch zu einer schnellen Erholung sämtlicher Arten.
Auch Fachleute, die sich mit der bisherigen Umsetzung beschäftigen, sehen neben erkennbaren Fortschritten weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Besonders wichtig bleibt der Aufbau ausreichend großer, qualitativ hochwertiger und miteinander verbundener Lebensräume.
Das Volksbegehren sollte deshalb weniger als abgeschlossene Rettungsaktion verstanden werden. Es schuf vielmehr neue Voraussetzungen für einen langfristigen Umbau des Naturschutzes.
Was bedeutet „Rettet die Bienen“ für private Gärten?
Die gesetzlichen Vorgaben richten sich überwiegend an Staat, Kommunen, Landwirtschaft und andere Akteure. Trotzdem hatte das Volksbegehren einen erheblichen gesellschaftlichen Nebeneffekt: Biodiversität wurde zu einem wesentlich stärker wahrgenommenen Thema.
Auch Gartenbesitzer beschäftigen sich häufiger mit heimischen Wildpflanzen, naturnahen Staudenbeeten, Totholz, Wildbienen-Nisthilfen, weniger intensiver Rasenpflege und insektenfreundlicher Beleuchtung.
Dabei kommt es weniger darauf an, einen Garten möglichst „wild“ aussehen zu lassen. Entscheidend ist seine ökologische Funktion. Nahrungspflanzen allein reichen beispielsweise nicht aus, wenn geeignete Nist- und Überwinterungsplätze fehlen.
Besonders wertvoll sind abwechslungsreiche Strukturen aus heimischen Gehölzen, offenen Bodenstellen, Stauden, Wiesenbereichen, Wasserstellen und ungestörten Rückzugsräumen.
Experten-Tipp: Wer Insekten fördern möchte, sollte seinen Garten über das gesamte Jahr betrachten. Entscheidend ist nicht ein spektakuläres Blütenmeer für wenige Wochen, sondern ein möglichst durchgängiges Angebot aus Blüten, Samenständen, trockenen Stängeln, offenen Bodenstellen und geschützten Überwinterungsplätzen.
War das Volksbegehren also erfolgreich?
Gemessen an seiner unmittelbaren politischen Wirkung lautet die Antwort eindeutig ja.
Mehr als 1,7 Millionen Menschen sorgten dafür, dass der Naturschutz in Bayern innerhalb weniger Monate neue gesetzliche Grundlagen erhielt. Gewässerrandstreifen, Biotopverbund, Naturwald, Streuobstschutz und zahlreiche begleitende Maßnahmen zeigen, dass aus der Unterschriftensammlung konkrete Politik geworden ist.
Gemessen an seinem übergeordneten Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, ist die Bilanz dagegen noch offen.
Einige Zwischenziele wurden erreicht. Andere entwickeln sich wesentlich langsamer als geplant. Besonders das Ziel von 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 erscheint nach dem bisherigen Verlauf nur noch schwer erreichbar. Gleichzeitig bleiben ausreichende Finanzierung, Flächenverfügbarkeit und die ökologische Qualität des Biotopverbunds zentrale Herausforderungen.
„Rettet die Bienen“ war damit eher Startschuss als Abschluss eines Prozesses.
Häufig gestellte Fragen
Wann fand das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ statt?
Die Eintragungsfrist lief vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019. Mehr als 1,7 Millionen Wahlberechtigte beteiligten sich daran.
Wurde das Volksbegehren tatsächlich umgesetzt?
Der Bayerische Landtag nahm den Gesetzentwurf am 17. Juli 2019 an. Wesentliche Änderungen des Naturschutzrechts traten bereits am 1. August 2019 in Kraft. Zusätzlich wurde ein Begleitgesetz beschlossen.
Ging es bei „Rettet die Bienen“ nur um Bienen?
Nein. Die Biene fungierte vor allem als Symbol. Ziel war ein umfassenderer Schutz der biologischen Vielfalt und ihrer Lebensräume.
Welche konkrete Veränderung ist heute noch sichtbar?
Zu den besonders greifbaren Regelungen gehören mindestens fünf Meter breite Bereiche entlang bestimmter natürlicher oder naturnaher Gewässer, die nicht garten- oder ackerbaulich genutzt werden dürfen.
Wurde das Ziel für den Biotopverbund erreicht?
Das Zwischenziel für 2023 wurde erreicht. Für dieses Jahr wurde ein Anteil von 11,39 Prozent Biotopverbundfläche im bayerischen Offenland ermittelt. Das nächste große Ziel liegt bei 15 Prozent bis 2030.
Wurde das Ziel von 20 Prozent Ökolandbau bis 2025 erreicht?
Nein. Der tatsächliche Anteil lag deutlich darunter. Das für 2030 vorgesehene Ziel von 30 Prozent besteht weiterhin.
Können Gartenbesitzer selbst etwas beitragen?
Ja. Naturnahe Gärten können insbesondere in dicht besiedelten Regionen wichtige Trittsteinbiotope bilden. Heimische Pflanzen, weniger intensive Pflege, unterschiedliche Lebensraumstrukturen und ein zurückhaltender Umgang mit künstlicher Beleuchtung helfen dabei mehr als einzelne symbolische Maßnahmen.
Fazit
Aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde deutlich mehr als eine kurzfristige Protestbewegung. Der enorme Zuspruch im Jahr 2019 führte zu konkreten Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes und löste zahlreiche zusätzliche Maßnahmen für Artenvielfalt, Biotopverbund, Gewässerschutz, Wälder und Kulturlandschaft aus.
Sieben Jahre später zeigt sich jedoch ebenso deutlich, dass ein neues Gesetz allein das Artensterben nicht beendet. Gewässerrandstreifen wurden verbindlich eingeführt, der Biotopverbund wuchs und verschiedene Naturschutzprogramme wurden ausgebaut. Gleichzeitig liegt Bayern beim angestrebten Ausbau des Ökolandbaus weit hinter dem ursprünglichen Zeitplan.
Die wichtigste Wirkung des Volksbegehrens dürfte deshalb langfristiger Natur sein: Biodiversität wurde von einem Fachthema des Naturschutzes zu einer gesellschaftlichen und politischen Aufgabe. Viele der 2019 beschlossenen Ziele reichen bis 2030 und darüber hinaus. Ob „Rettet die Bienen“ am Ende auch ökologisch als großer Erfolg gelten kann, entscheidet sich daher nicht allein an den Gesetzen von 2019, sondern daran, wie konsequent sie in den kommenden Jahren umgesetzt und mit dauerhaft wirksamen Lebensräumen in der Landschaft gefüllt werden.

