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Gesetzliche Regelungen: Das ist an Sonn- und Feiertagen im Garten verboten

Blog: Gesetzliche Regelungen: Das ist an Sonn- und Feiertagen im Garten verboten (7391)

Für viele Gartenliebhaber gibt es kaum etwas Schöneres, als an einem sonnigen Wochenende oder Feiertag draußen im Grünen zu werkeln. Ob Rasenmähen, Hecken schneiden, Laub harken oder einfach nur den Grill anwerfen – der eigene Garten ist für viele ein Rückzugsort und Ausdruck persönlicher Freiheit. Doch so sehr man sich auch über freie Tage freut, an Sonn- und Feiertagen gelten in Deutschland besondere gesetzliche Regelungen, die Rücksichtnahme und Ruhe vorschreiben.

Wer also glaubt, an diesen Tagen endlich Zeit zu haben, den Rasen zu stutzen oder mit der Motorsäge zu arbeiten, kann schnell in Konflikt mit dem Gesetz geraten – und das nicht nur mit den Nachbarn. Denn die Sonntagsruhe ist im Grundgesetz verankert, und zahlreiche Verordnungen und Landesgesetze regeln genau, was erlaubt ist und was nicht.

Dieser Artikel beleuchtet ausführlich, welche Tätigkeiten im Garten an Sonn- und Feiertagen verboten sind, wo die rechtlichen Grundlagen liegen, welche Ausnahmen es gibt, und wie man Konflikte vermeiden kann. Außerdem werden häufige Missverständnisse aufgeklärt und praktische Tipps gegeben, wie man die gesetzlichen Regelungen einhalten kann, ohne auf den Gartenspaß zu verzichten.

Rechtliche Grundlagen der Sonntags- und Feiertagsruhe

Die Ruhe an Sonn- und Feiertagen ist in Deutschland kein bloßer Nachbarschaftskodex, sondern ein gesetzlich geschütztes Gut. Die Grundlage dafür findet sich im Artikel 140 des Grundgesetzes, der auf den Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung verweist. Dort heißt es:

„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Dieser Schutzgedanke dient nicht nur der Erholung, sondern auch dem sozialen Zusammenleben. Das bedeutet konkret: An Sonn- und Feiertagen soll in Deutschland weitgehend Ruhe herrschen. Bundesländer und Kommunen können zusätzlich eigene Regelungen festlegen, weshalb es regionale Unterschiede gibt.

Die Umsetzung erfolgt meist über das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), das Lärmbelästigungen durch Maschinen oder Werkzeuge regelt. Diese Gesetze definieren klar, wann und wie laut gearbeitet werden darf – und wann eben nicht.

Was grundsätzlich verboten ist

An Sonn- und Feiertagen gilt in Deutschland ein generelles Verbot von lärmverursachenden Tätigkeiten im Freien. Das betrifft insbesondere:

  • Rasenmähen (egal ob mit Benzin-, Elektro- oder Akkumäher)
  • Heckenschneiden, Sträucher kürzen oder Bäume fällen
  • Arbeiten mit lauten Maschinen wie Motorsägen, Laubbläsern oder Freischneidern
  • Bau- und Renovierungsarbeiten im Garten
  • Betrieb von Holzspaltern, Hochdruckreinigern oder Kreissägen

Diese Tätigkeiten fallen alle unter das Verbot der „lärmverursachenden Gartenarbeit“ und dürfen grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen ausgeführt werden.

Das Verbot gilt unabhängig davon, ob jemand beruflich oder privat tätig ist – es betrifft also sowohl den Hobbygärtner als auch den gewerblichen Garten- und Landschaftsbauer.

Warum Lärm so streng geregelt ist

Lärm zählt zu den häufigsten Ursachen für Nachbarschaftsstreitigkeiten in Deutschland. Gerade an Sonn- und Feiertagen, wenn viele Menschen Ruhe suchen, werden Geräusche von Rasenmähern oder Laubbläsern besonders störend empfunden.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet daher Bürger und Betriebe, vermeidbaren Lärm zu unterlassen. In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) ist zudem genau geregelt, welche Geräte wann eingesetzt werden dürfen.

Unter der Woche dürfen viele Maschinen in Wohngebieten nur zwischen 7:00 und 20:00 Uhr betrieben werden – an Sonn- und Feiertagen jedoch gar nicht. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden, die je nach Bundesland und Kommune bis zu 5.000 Euro betragen können.

Länderspezifische Unterschiede

Obwohl der Grundsatz der Sonntagsruhe bundesweit gilt, gibt es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. So regeln die Landesimmissionsschutzgesetze teils abweichende Details, beispielsweise über Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten.

In Bayern etwa ist der Schutz besonders streng, während in Bundesländern wie Brandenburg oder Niedersachsen unter bestimmten Bedingungen handwerkliche Tätigkeiten im Freien toleriert werden können – etwa, wenn keine Maschinen eingesetzt werden und keine Ruhestörung erfolgt.

Auch Kommunen können durch Orts- oder Polizeiverordnungen ergänzende Regeln erlassen. Deshalb lohnt sich ein Blick in die lokalen Vorschriften, um sicherzugehen, was im eigenen Wohnort gilt.

Typische Gartenarbeiten im Detail

Rasenmähen

Das Rasenmähen zählt zu den häufigsten Lärmquellen in Wohngebieten. An Sonn- und Feiertagen ist es grundsätzlich verboten, da Mäher – selbst elektrische – über 70 Dezibel erzeugen können. Auch moderne Akku-Rasenmäher fallen unter das Verbot, da sie technisch betrachtet ebenfalls Maschinen sind.

Hecken- und Baumschnitt

Neben der Lärmbelästigung gibt es hier eine zweite wichtige Regelung: Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es vom 1. März bis 30. September ohnehin verboten, Hecken stark zurückzuschneiden oder Bäume zu fällen, um Tiere zu schützen. An Sonn- und Feiertagen kommt dann noch das Lärmverbot hinzu – damit ist diese Arbeit doppelt untersagt.

Laubblasen und Laubsaugen

Diese Geräte sind berüchtigt für ihre Lautstärke. Selbst mit Elektroantrieb verursachen sie Geräuschpegel von über 90 Dezibel. Laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sind Laubbläser und Laubsauger deshalb nur werktags zu bestimmten Zeiten erlaubt – an Sonn- und Feiertagen jedoch verboten.

Bohren, Hämmern, Schleifen

Auch handwerkliche Tätigkeiten im Garten, etwa das Errichten eines Zauns oder einer Terrasse, sind an Ruhetagen untersagt, wenn sie Lärm verursachen. Selbst das gelegentliche Hämmern kann als Ruhestörung gewertet werden, wenn es die Nachbarschaft beeinträchtigt.

Grillen und Feiern – was ist erlaubt?

Hier wird es oft missverstanden: Grillen an Sonn- und Feiertagen ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist die Lautstärke und das Maß der Rücksichtnahme.

Ein leiser Elektrogrill oder Holzkohlegrill auf der Terrasse ist in der Regel unproblematisch – solange keine übermäßige Rauchentwicklung entsteht und keine laute Musik läuft.

Sobald jedoch eine Gartenparty mit Musikboxen, Basslautsprechern oder lauten Gesprächen bis spät in die Nacht stattfindet, kann auch das als Ruhestörung gelten. Hier greifen die kommunalen Lärmschutzsatzungen, die in der Regel ab 22 Uhr Nachtruhe vorschreiben.

Wichtig ist also, auf das eigene Umfeld Rücksicht zu nehmen: Wer seine Nachbarn vorher informiert und die Lautstärke moderat hält, wird kaum Probleme bekommen.

Tiere im Garten

Ein Sonderfall sind tierische Geräusche. Hühner, Hunde oder Papageien dürfen natürlich nicht einfach „abgeschaltet“ werden. Dennoch kann auch hier eine übermäßige Lärmbelästigung entstehen, etwa durch dauerhaftes Bellen oder krähen in den frühen Morgenstunden.

Gerichte haben entschieden, dass Tierhalter verpflichtet sind, ihre Tiere so zu halten, dass keine unzumutbare Lärmbelästigung entsteht – insbesondere an Sonn- und Feiertagen. Wer also einen Hahn hält, sollte sicherstellen, dass er nachts und frühmorgens keinen Lärm verursacht.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer gegen die gesetzlichen Ruhezeiten verstößt, riskiert nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern auch Bußgelder. Diese können je nach Art des Verstoßes und Bundesland variieren:

  • Einfacher Verstoß gegen Ruhezeiten: bis zu 1.000 Euro
  • Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße: bis zu 5.000 Euro
  • Massive Ruhestörungen durch Maschinen oder Bauarbeiten: bis zu 10.000 Euro in Einzelfällen

Hinzu kommt, dass Nachbarn bei anhaltender Ruhestörung ein Ordnungsamt oder die Polizei verständigen können. Diese dürfen vor Ort die Arbeit untersagen und ein Verwarnungsgeld erheben.

Sinnvolle Alternativen für ruhige Tage

Wer sich an die gesetzlichen Ruhezeiten halten will, muss den Sonntag nicht zwangsläufig tatenlos verbringen. Es gibt viele leise und erlaubte Tätigkeiten, die man ohne Probleme ausüben kann:

  • Pflanzen gießen oder umtopfen
  • Unkraut jäten per Hand
  • Blumenbeete pflegen
  • Gartenmöbel streichen (wenn Pinselarbeit leise erfolgt)
  • Garten planen, Samen sortieren oder kompostieren

Solche stillen Arbeiten sind völlig unproblematisch, solange sie keine Geräusche verursachen. So bleibt der Sonntag ein Erholungstag – sowohl für den Gartenbesitzer als auch für die Nachbarschaft.

FAQs – Häufige Fragen

Darf ich an Feiertagen kurz den Rasenmäher anschalten, wenn es nur fünf Minuten dauert?
Nein, auch kurze Einsätze sind verboten. Es gibt keine Ausnahmeregelung für „kurze Arbeiten“.

Sind leise Akku-Geräte erlaubt?
Nein. Auch wenn Akku-Rasenmäher oder leise Heckenscheren weniger Lärm verursachen, gelten sie rechtlich als Maschinen und dürfen nicht eingesetzt werden.

Was ist mit Schrebergärten?
In Kleingartenanlagen gelten meist noch strengere Ruhevorschriften, die in der Gartenordnung festgelegt sind. Diese verbieten oft jegliche laute Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen.

Kann ich an Feiertagen mein Auto im Garten waschen?
Das ist ebenfalls untersagt, da es sowohl unter die Lärmbelästigung als auch unter Umweltschutzvorschriften fallen kann.

Darf ich an Sonntagen grillen, wenn ich keine Musik spiele?
Ja, das ist erlaubt, solange keine übermäßige Rauch- oder Geruchsbelästigung entsteht.

Was passiert, wenn mich ein Nachbar anzeigt?
Das Ordnungsamt kann Verwarnungen aussprechen oder Bußgelder verhängen. Im Wiederholungsfall drohen höhere Strafen.

Fazit

Sonn- und Feiertage sind in Deutschland gesetzlich als Tage der Ruhe und Erholung geschützt – und das aus gutem Grund. Gerade in dicht besiedelten Wohngebieten ist Rücksichtnahme entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und das Miteinander zu wahren.

Wer seinen Garten liebt, sollte ihn daher auch an ruhigen Tagen mit Bedacht nutzen. Laute Maschinen, Rasenmäher, Motorsägen oder Bauarbeiten sind tabu, während leise Pflegearbeiten oder gemütliches Grillen völlig in Ordnung sind.

Das Bewusstsein für die Sonntagsruhe ist letztlich auch Ausdruck von Respekt gegenüber den Nachbarn. Wer sich an die Regeln hält, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern sorgt für ein harmonisches Zusammenleben – und das ist im Garten mindestens genauso wichtig wie ein gepflegter Rasen.

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Blogartikel 'Blog 7391: Gesetzliche Regelungen: Das ist an Sonn- und Feiertagen im Garten verboten' aus der Kategorie: "Tipps & Tricks" zuletzt bearbeitet am 09.11.2025 um 15:45 Uhr von Tom

Tom

Userbild von TomTom ist Administrator*in von EB und stellt 12 Beispiele vor. In den Bereichen Malawisee, Tanganjikasee, Victoriasee, West- / Zentralafrika, Südamerika, Mittelamerika, Amerikagesellschaftsbecken, Asien/Australien, Gesellschaftsbecken, Wasserchemie, Fragen zu einrichtungsbeispiele.de steht er/sie den Usern bei Fragen kompetent als Anspechpartner zur Seite.

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