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~  §§ TierSchG §§ ~

Blog: ~ §§ TierSchG §§ ~ (1804)

Hi Leute,

heute mal was, dass mir sehr am Herzen liegt... Und wenn nicht ich -- wer soll dann so etwas schreiben.....

Nachfolgend ein paar §§ des Tierschutzgesetzes -- kurz -- TierSchG....

§1 -- Grundsatz

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§2 -- Tierhaltung

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.

muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2.

darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemä??er Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3.

muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§ 17 -- Strafvorschriften

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2.

einem Wirbeltier

a)

aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b)

länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.

(das soll aber nicht hei??en, dass ihr Garnelen und Schnecken da Klo hinunter spülen dürft) :-)

Die drei §§§ sollte jeder, der sich ein Tier anschafft, mal gelesen haben und auch beherzigen

Ciao Chris

Nachtrag:

Für alle das komplette Gesetz zum Nachlesen:

http://bundesrecht.juris.de/tierschg/....

Blogartikel 'Blog 1804: ~ §§ TierSchG §§ ~' aus der Kategorie: ""Sollte man mal gelesen haben"" zuletzt bearbeitet am 08.05.2009 um 16:22 Uhr von Chris_R.
Kommentare:
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Geschrieben am 08.05.2009 um 21:48 von Malawi TOM
Moin, Moin,
ich kann mich nur voll und ganz der Meinung vom GURU anschließen, da braucht man nichts mehr zu ergänzen,
Sehr guter Blog,
Schöne Grüße aus HH
Thomas und Claudi

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