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Ist ein Chamäleon meldepflichtig? - Alles, was Halter in Deutschland wissen müssen

Blog: Ist ein Chamäleon meldepflichtig? - Alles, was Halter in Deutschland wissen müssen (7186)

Chamäleons faszinieren Tierliebhaber seit Jahrhunderten. Ihre außergewöhnliche Fähigkeit, die Hautfarbe zu verändern, ihre langsamen, präzisen Bewegungen und die einzigartigen Greifschwänze machen sie zu einem der interessantesten Reptilien überhaupt. Viele Terrarienfreunde spielen mit dem Gedanken, ein Chamäleon zu halten. Doch bevor man sich spontan zum Kauf entschließt, sollte man sich unbedingt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland auseinandersetzen.

Eine der häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang lautet: „Ist ein Chamäleon meldepflichtig?“ Die Antwort ist nicht so einfach wie ein schlichtes „Ja“ oder „Nein“. Die Meldepflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Chamäleons, die Schutzstufe nach internationalem Artenschutzrecht (CITES) und die landesrechtlichen Vorgaben. In diesem umfassenden Artikel klären wir, wann ein Chamäleon meldepflichtig ist, wie die Anmeldung funktioniert, welche Gesetze greifen und was Halter beachten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Grundlagen der Meldepflicht bei exotischen Tieren in Deutschland

Was bedeutet Meldepflicht überhaupt?

Die Meldepflicht besagt, dass bestimmte Tiere, die unter den Arten- oder Naturschutz fallen, bei einer zuständigen Behörde registriert werden müssen. Das Ziel ist es, den Handel, die Haltung und den Bestand geschützter Arten zu überwachen. So wird sichergestellt, dass keine illegalen Wildfänge in den Umlauf kommen und der Bestand in freier Natur nicht gefährdet wird.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland gilt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Diese Gesetze setzen unter anderem internationale Vereinbarungen wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) um.

  • CITES Anhang I: Arten mit höchstem Schutzstatus – Handel ist stark eingeschränkt.
  • CITES Anhang II: Arten mit mittlerem Schutzstatus – Handel erlaubt, aber streng kontrolliert.
  • CITES Anhang III: Arten, die ein Land selbst schützen möchte und deren Handel international überwacht wird.

Meldepflicht und Chamäleons

Fast alle Chamäleonarten sind in CITES gelistet – viele im Anhang II, einige im strengeren Anhang I. Das bedeutet: In den meisten Fällen besteht eine Meldepflicht. Die Pflicht zur Anmeldung gilt sowohl für Wildfänge als auch für Nachzuchten.

Welche Chamäleonarten sind meldepflichtig?

Gängige Arten in der Terraristik

In der privaten Haltung sind vor allem folgende Arten verbreitet:

Ausnahmen

Arten, die nicht unter CITES fallen, sind in Deutschland nicht automatisch meldepflichtig. Allerdings sind dies nur wenige Arten, und in der Praxis sind fast alle im Handel befindlichen Chamäleons schutzbedürftig. Wer ein nicht gelistetes Chamäleon hält, sollte sich dennoch vorab bei der zuständigen Behörde informieren, da es in einigen Bundesländern zusätzliche Schutzvorschriften gibt.

Ablauf der Anmeldung

Zuständige Behörden

Die Meldung erfolgt bei der Unteren Naturschutzbehörde oder einer vergleichbaren Stelle im Wohnort. In manchen Bundesländern kann dies auch das Veterinäramt sein.

Benötigte Unterlagen

  • Kaufnachweis oder Herkunftsnachweis (Zuchtbescheinigung, Importpapiere)
  • Fotodokumentation des Tieres
  • Antragsformular der jeweiligen Behörde

Fristen

Die Meldung muss unverzüglich nach Erwerb oder Geburt des Tieres erfolgen. In der Regel liegt die Frist bei 14 Tagen.

Abmeldung

Stirbt das Tier oder wird es weitergegeben, muss dies ebenfalls gemeldet werden.

Strafen bei Verstoß gegen die Meldepflicht

Wer ein meldepflichtiges Chamäleon nicht anmeldet, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Konsequenzen:

  • Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro
  • Beschlagnahmung des Tieres
  • Im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung bei illegalem Handel

Artgerechte Haltung und Verantwortung

Mehr als nur ein Hobby

Die Haltung eines Chamäleons erfordert Fachwissen, Geduld und finanzielle Mittel. Neben der rechtlichen Seite müssen Halter auch den Bedürfnissen des Tieres gerecht werden:

Zusammenhang zwischen Meldepflicht und Tierschutz

Die Meldepflicht dient nicht nur dem Artenschutz, sondern indirekt auch dem Tierschutz. Behörden können bei angemeldeten Tieren leichter kontrollieren, ob diese artgerecht gehalten werden.

Häufige Missverständnisse

„Nachzuchten muss man nicht melden.“ – Falsch. Auch in Gefangenschaft geborene Tiere sind meldepflichtig, wenn die Art geschützt ist.

„Einmal gekauft, muss ich nichts mehr tun.“ – Falsch. Auch Umzug, Abgabe oder Tod müssen gemeldet werden.

„Das macht eh niemand, warum sollte ich?“ – Hohe Strafen und der Schutz der Tiere sprechen für eine korrekte Anmeldung.

7. FAQ – Häufig gestellte Fragen

Frage 1: Ist ein Jemenchamäleon meldepflichtig?
Antwort: Ja, es fällt unter CITES Anhang II und ist in Deutschland meldepflichtig.

Frage 2: Wo melde ich mein Chamäleon an?
Antwort: Bei der Unteren Naturschutzbehörde oder dem zuständigen Veterinäramt.

Frage 3: Was passiert, wenn ich mein Chamäleon nicht melde?
Antwort: Es drohen Bußgelder, im Extremfall Beschlagnahmung des Tieres.

Frage 4: Gilt die Meldepflicht auch für Chamäleon-Nachzuchten?
Antwort: Ja, auch diese müssen angemeldet werden.

Frage 5: Brauche ich zusätzlich eine Haltegenehmigung?
Antwort: Für CITES-Anhang-I-Arten kann neben der Meldepflicht auch eine gesonderte Haltegenehmigung erforderlich sein.

Fazit

Chamäleons sind faszinierende, aber anspruchsvolle Tiere. Wer sich eines dieser Reptilien anschafft, übernimmt nicht nur Verantwortung für das Wohlergehen des Tieres, sondern muss auch die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Die Meldepflicht ist dabei ein zentraler Punkt, um den Handel und die Haltung geschützter Arten zu überwachen und die Population in freier Wildbahn zu schützen. Wer sich im Vorfeld gut informiert, kann rechtliche Probleme vermeiden und seinem Chamäleon ein artgerechtes, sicheres Zuhause bieten.

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Blogartikel 'Blog 7186: Ist ein Chamäleon meldepflichtig? - Alles, was Halter in Deutschland wissen müssen' aus der Kategorie: "Tipps & Tricks" zuletzt bearbeitet am 12.08.2025 um 16:41 Uhr von Tom

Tom

Userbild von TomTom ist Administrator*in von EB und stellt 12 Beispiele vor. In den Bereichen Malawisee, Tanganjikasee, Victoriasee, West- / Zentralafrika, Südamerika, Mittelamerika, Amerikagesellschaftsbecken, Asien/Australien, Gesellschaftsbecken, Wasserchemie, Fragen zu einrichtungsbeispiele.de steht er/sie den Usern bei Fragen kompetent als Anspechpartner zur Seite.

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