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18.03.2025 von Tom

EU-Verbot tritt in Kraft: Die Muschelblume ist verboten

EU-Verbot tritt in Kraft: Die Muschelblume ist verboten
EU-Verbot tritt in Kraft: Die Muschelblume ist verboten - Foto 1

Am Freitag trat eine neue EU-Verordnung über die „Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten“ in Kraft und mit diesem Datum wurde die Muschelblume verboten. Doch warum sollte man Tiere oder auch Pflanzen überhaupt verbieten? In diesem Artikel gehen wir auf die Hintergründe ein:

Neobite und invasive Arten

Breiten sich Tiere oder Pflanzen, ob natürlich oder durch Menschenhand, in neue Gebiete aus, dann bezeichnet man sie dort allgemein als Neobite, Tiere werden als Neozoen und Pflanzen als Neophyten benannt. Dies allein ist ein normaler Vorgang und muss noch zu keinem Problem führen. 

EU-Verbot tritt in Kraft: Die Muschelblume ist verboten
EU-Verbot tritt in Kraft: Die Muschelblume ist verboten - Foto 2

Doch gibt es Arten, die an ihrem neuen Standort so massenhaft auftreten, dass sie einheimische Arten verdrängen und somit die biologische Vielfalt gefährden: Diese Arten werden als invasiv bezeichnet und können, wie zuletzt bei der Muschelblume geschehen, verboten werden.

Problematik der Muschelblume

„Wo liegt eigentlich das Problem?“, fragt sich nun sicherlich so mancher Teich- oder Aquariumbesitzer. Warum ist es so wichtig die bestehenden Arten zu erhalten und ihre Verdrängung zu verhindern? Sollte man dies nicht unter „natürlicher Auslese“ verbuchen?

Die Muschelblume, auch Wassersalat genannt, ist eine beliebte Schwimmpflanze im Gartenteich und im Aquarium, da sie einen hohen Nährstoffbedarf hat und so übermäßiges Algenwachstum verhindern kann. Was nach einer guten Sache klingt, wird problematisch wenn die Pflanze in wilde Gewässer gelangt. 

EU-Verbot tritt in Kraft: Die Muschelblume ist verboten
EU-Verbot tritt in Kraft: Die Muschelblume ist verboten - Foto 3

Dort breitet sie sich so sehr aus, dass andere Pflanzen aus Mangel an Nährstoffen oder Licht entweder ganz eingehen oder nur so schwach wachsen, dass sie nicht wie sonst winterhart sind. Wenn die, ebenfalls nicht winterharte, Muschelblume im folgenden Frühling nicht mehr da ist, dann fehlen auch die einheimischen Pflanzen, die vorher für ein natürliches Gleichgewicht im Gewässer gesorgt haben und Nahrung sowie Lebensraum für heimische Wasserbewohner waren.

Der Lebensraum zahlreicher heimischer Tierarten wird so empfindlich geschädigt oder sogar vernichtet.

Ab sofort verboten

Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren darf die Muschelblume nun seit dem 2. August 2024 nicht mehr in das Gebiet der EU eingeführt, dort nicht mehr gehalten, gepflegt, gehandelt, getauscht, vermehrt und in die Natur gesetzt werden

Bedeutung für bestehende Pflanzen

Hier wird viel gestritten und diskutiert, doch auf der sogenannten „schwarzen Liste“ stand die Muschelblume bereits seit 2022. Während dieser Zeit durften Restbestände in Teich oder Aquarium verbleiben, da sie aber nicht mehr gepflegt (und somit überwintert) oder vermehrt werden sollte, dürften eigentlich kaum noch Pflanzen übrig sein. 

Auch wenn es verlockend ist das Verbot zu diskutieren und nach Schlupflöchern zu suchen, ist doch klar: Die Muschelblume muss sicher entsorgt werden. Der Schaden für natürliche Gewässer und die heimische Tier und Pflanzenwelt ist groß und hier sollte jeder einen verantwortungsvollen Umgang pflegen.

Der Weg in den Wasserkreislauf

Die Verbreitung von Pflanzen erfolgt auf vielen Wegen, die sich uns manchmal nicht vollständig erschließen: Im Freien können Tiere, insbesondere Wasservögel, Pflanzensamen und winzige Teile der Pflanze verschleppen und so in natürliche Gewässer einbringen.

Weniger offensichtlich ist dies bei Pflanzen in Aquarien, doch auch hier können durch eigene Unachtsamkeit (z.B. Garten gießen nach Wasserwechsel) oder Haustiere invasive Arten in den Wasserkreislauf gelangen. 

Alternativen

Schwimmpflanzen sind hübsch anzusehen, verbrauchen überschüssige Nährstoffe und beschatten den Teich, wenn sie sich nicht übermäßig vermehren. 

Schon vor dem Verbot der Muschelblume wurde 2016 die „Dickstiehlige Wasserhyazinthe“ (Eichhornia crassipes) auf die Liste der invasiven Arten gesetzt. In unseren Breiten erschien diese zwar nicht sehr problematisch, da sie zwar wuchsfreudig, aber auch sehr empfindlich ist und sich nur bei warmen Temperaturen stark verbreitet, verschleppt in wärmere Gegenden sorgt sie dort aber für große Probleme.

Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae), Wasserlinsen (Lemna), Schwimmfarn (Salvinia Natans), Wassernuss (Wasserkastainie, Trapa natans) oder Wasserschlauch (Utricularia vulgaris) sind einheimische Schwimmpflanzen, wer gerne die  „Grüne Mosaikjungfer“, eine recht seltene Großlibellenart, anlocken möchte, kann Krebsschere (Wasseraloe, Stratiotes aloides) in den Teich setzen.

Doch auch hier ist manchmal Vorsicht geboten: Unter guten Bedingungen diese Pflanzen sind ebenfalls sehr wuchsfreudig und können die komplette Wasseroberfläche besiedeln.  Das Aussiedeln in natürliche Gewässer ist zu vermeiden. 

 

Autorin: Caroline Haller für www.einrichtungsbeispiele.de

Tom

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Titel: EU-Verbot tritt in Kraft: Die Muschelblume ist verboten (Artikel 6347)

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