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Neue Pflanzen und Tiere in der EU als invasiv eingestuft und verboten seit dem 07.08.2025

Blog: Neue Pflanzen und Tiere in der EU als invasiv eingestuft und verboten seit dem 07.08.2025 (7337)

Unsere Umwelt steht unter Druck: Globaler Handel, Klimawandel und menschliche Eingriffe ermöglichen es gebietsfremden Arten, sich in neuen Regionen festzusetzen. Manche Arten bleiben harmlos – andere jedoch können heimische Arten verdrängen, Ökosysteme stören, Schäden anrichten und sogar Gefahren für Gesundheit und Wirtschaft darstellen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union ihre Liste invasiver gebietsfremder Arten (Invasive Alien Species, IAS) weiter aktualisiert. Seit dem 7. August 2025 gelten neue Regelungen für mehrere Tier- und Pflanzenarten, die nun als „Union concern“, also Arten von EU-weiter Bedeutung eingestuft sind. Dieses Datum markiert den Beginn verbindlicher Verbote (oder zumindest strenger Beschränkungen) für Besitz, Handel, Import und Aussetzen dieser Arten.

Für Haustierhalter, Hobbygärtner, Aquarianer und Terrarianer bedeutet das: Was früher legal war, kann heute eingeschränkt oder komplett verboten sein. Wer eine neue Art anschafft oder hält, sollte prüfen, ob sie auf der neuen Liste steht. Wer Arten schon besitzt, sollte wissen, was die neue Regellage für ihn bedeutet (z. B. Übergangsfristen).

Im Folgenden findest du einen Überblick über:

  • Was genau die neue Verordnung beinhaltet,
  • Welche Arten seit dem 07.08.2025 neu hinzugefügt wurden,
  • Was diese neuen Regelungen praktisch bedeuten,
  • Spezielle Aspekte für Haustiere und Tierliebhaber,
  • Antworten auf häufige Fragen.

Was ist das für eine Regelung?

Die rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten. Darin ist festgelegt, dass die EU eine „Unionsliste“ führt mit Arten, die wegen ihres Risikos für die heimische Biodiversität besondere Beschränkungen unterliegen.

Am 17. Juli 2025 beschloss die EU die Implementing Regulation (EU) 2025/1422, die die „Liste der invasiven gebietsfremden Arten von Union concern“ um 26 Arten erweitert. Diese Erweiterung trat formell zum 7. August 2025 in Kraft.

Von den 26 neuen Arten sind 18 Tiere und 8 Pflanzen. Insgesamt enthält die Unionsliste nun 114 Arten, davon 65 Tiere und 49 Pflanzen.

Einige Einträge der Verordnung haben Übergangsfristen: Bestimmte Arten dürfen in manchen Mitgliedstaaten erst ab einem späteren Zeitpunkt vollständig verboten sein oder besondere Maßnahmen werden eingeführt.

Welche Arten wurden neu hinzugefügt?

Hier sind einige der neuen Arten, die seit dem 07.08.2025 als invasiv und „von Union concern“ gelten. Ich gebe zu jeder Art eine kurze Beschreibung und warum sie problematisch ist – besonders relevant für Haustierfreunde, Aquarianer, Terrarianer, Gartenliebhaber.

NameTyp (Tier oder Pflanze)Problem, Besonderheiten
Acacia mearnsii (Schwarze Akazie)Pflanze (Baum)Eindringlicher Wuchs, verdrängt einheimische Pflanzen, verändert Bodenverhältnisse; Samen verbreiten sich stark.
Broussonetia papyrifera (Papiermaulbeerbaum)Pflanze (Baum)Schnell wachsend, breitet sich selbständig aus, Schattenwurf, Konkurrenzdruck für andere Bäume. 
Crassula helmsii (Schmalblättrige Fettkraut)Pflanze (Wasser-/Feuchtgebiete)Wasserpflanze, bildet dichte Bestände, Sauerstoffmangel für andere Wasserpflanzen und Tiere, schwer zu entfernen. 
Delairea odorata (Sommerefeu)Pflanze (Rankpflanze)Klettert über alles, überwuchert Sträucher und Strukturen, verdrängt einheimische Flora.
Reynoutria japonica, R. sachalinensis und das Hybrid R. × bohemica (Japanischer, Sachalinischer Staudenknöterich und Hybrid)Pflanze (Staude)Sehr aggressiv, verschlingt Uferzonen, Mauerritzen, schwer zu bekämpfen, tief reichendes Wurzelnetz.
Vespa mandarinia (Riesenhornisse / Asiatische Riesenhornisse)Tier (Insekt)Große Hornisse, gefährlich für Bienenbestände und Imkerei, kann auch Menschen gefährlich werden, empfindliche Reaktionen bei Stichen.
Bipalium kewense, Obama nungara, Platydemus manokwari (verschiedene Landplanarien / Gürtelwürmer)Tier (Wirbellose)Räuberisch auf Bodentiere (z. B. Schnecken, Regenwürmer), können Bodenökosysteme stören, schwierig zurückzudrängen.
Cherax destructor (Redclaw-Krebs)Tier (Süßwasserkrebs)Kann sich in stehenden Gewässern etablieren, Konkurrenz zu einheimischen Krebsarten, mögliche Übertragung von Krankheiten.
Misgurnus anguillicaudatus und Misgurnus bipartitus (verschiedene Schlamm-oder Loach-Fische)Tier (Fische)Schnell wachsend, sehr anpassungsfähig, können heimische Fischfauna verdrängen, Gewässerökologie verändern. 
Cipangopaludina chinensis (Chinesische Napfschnecke)Tier (Schnecke)Vermehrt sich stark, belastet Gewässer, konkurriert mit einheimischen Schnecken, kann wirtschaftlich relevant sein (z. B. Fischbesatz, Wasserqualität).
Pycnonotus jocosus (Goldbrustmyna)Tier (Vogel)Intensiver Konkurrenzdruck, Verdrängung einheimischer Arten, ggf. auch durch Lärm, Krankheiten etc.
Neogale vison (Amerikanischer Nerz / Mink)Tier (Säugetier)Jagd/Raubtier, schädigt Biodiversität, kann Ufervegetation und Wasservögel stören, auch als Haltung wichtig zu beachten.

Das sind nur einige Beispiele; die vollständige Liste enthält alle 26 neuen Arten.

Was bedeutet „Verbot“ in diesem Kontext?

Wenn eine Art auf die Unionsliste gesetzt wird, dann gelten bestimmte Verpflichtungen und Beschränkungen für sämtliche Mitgliedstaaten der EU. Manche Arten sind ab sofort betroffen, bei anderen gibt es Übergangszeiträume, damit etwa Handel, Zucht oder Forschung angepasst werden kann.

Zu den Maßnahmen gehören typischerweise:

  • Importverbot: Einfuhr von lebenden Exemplaren, Samen, Eier etc. unterliegt Beschränkungen oder ist verboten.
  • Vermarktungsverbot: Verkauf oder Handel mit diesen Arten ist untersagt.
  • Haltung und Fortpflanzung: In vielen Fällen darf man Arten, die bereits gehalten werden, nicht mehr vermehren oder weitergeben.
  • Aussetzen in die Umwelt: Das absichtliche oder fahrlässige Freilassen ist verboten.
  • Kontrolle und Management: Staaten müssen Frühwarnsysteme, Maßnahmen zur Bekämpfung oder Eindämmung etablierter Populationen einführen.

Für Tierhalter heißt das: Wenn eine Art, die man besitzt, neu gelistet wird, kann es sein, dass man sie behalten darf, aber nicht mehr züchten oder verkaufen. Bei manchen Arten kann eine vollständige Beseitigung aus privaten Beständen gefordert sein, sofern sie eine Gefahr darstellen und keine legalen Ausnahmen existieren. Übergangsfristen bieten oft Spielraum, aber auch Risiko, wenn man nichts unternimmt.

Spezielle Auswirkungen für Haustierhalter, Aquarien- und Terrarienliebhaber

Für Haustier- und Tierliebhaber ergeben sich durch diese neuen Regelungen besondere Herausforderungen und Verantwortlichkeiten. Hier sind wichtige Punkte:

  • Kontrolle beim Erwerb
    Vor dem Kauf von Tieren oder Pflanzen prüfen, ob die Art auf der Unionsliste steht. Händler und Zoofachgeschäfte müssen eigentlich über die Rechtslage informiert sein, aber Fehler passieren. Wer online kauft, besonders vorsichtig sein: möglicherweise wird etwas angeboten, das nicht (mehr) legal ist.
  • Haltung bereits vorhandener Tiere/Pflanzen
    Wenn du eine Art schon besitzt, bevor sie gelistet wurde, dann gelten oft Übergangsfristen. Manche Regelungen erlauben das Behalten, aber Fortpflanzung oder Abgabe könnten eingeschränkt sein. Auch die Verantwortung liegt bei der ordentlichen Haltung, sodass kein Entkommen möglich ist.
  • Verzicht auf das Aussetzen
    Tiere und Pflanzen, die auf der Liste stehen, dürfen nicht mehr absichtlich oder fahrlässig in die Umwelt freigesetzt werden. Das gilt auch z. B. für Aquarienbewässerung, Deckung für Terrarien, Entsorgung von Pflanzenresten etc.
  • Import und Versand
    Teile und lebende Exemplare unterliegen ab dem Stichtag (07.08.2025) Kontrollen. Das kann heißen, dass du für manche Arten gar nicht mehr legal importieren darfst oder es besondere Bedingungen gibt. 
  • Pendeln zwischen Privathaltung und öffentlichem Bewusstsein
    Viele Tierhalter haben emotionalen Bezug zu Tieren. Wenn eine Art plötzlich verboten oder stark reguliert ist, kann das Frustration auslösen. Es ist wichtig, die Verantwortung zu verstehen: Der Schutz heimischer Ökosysteme und Biodiversität ist kein Luxus, sondern notwendig.
  • Informationspflicht und Mitwirkung
    Meldungen über Erstnachweise neuer invasive Arten sind enorm wichtig. Behörden, Wissenschaftler, Naturschutzorganisationen brauchen Daten, um Ausbreitung zu erkennen. Wer etwa ungewöhnliche Tiere im Garten oder in der Umgebung sieht, kann helfen, das früh zu melden. 

Was passiert praktisch in Deutschland zum Stichtag?

Deutschland als EU-Mitglied ist verpflichtet, die Vorschriften der EU-Verordnung anzuwenden. Das heißt:

  • Gesetze und Verordnungen auf nationaler und Landesebene müssen sicherstellen, dass die neuen Anforderungen umgesetzt werden (z. B. Importkontrollen, Verkauf, Haltung).
  • Behörden kontrollieren den Handel, insbesondere beim Import oder Versand von Lebendmaterial (Tiere, Pflanzen, Samen etc.).
  • Wer eine der neu gelisteten Arten bereits hält, sollte sich informieren, ob private Bestände reguliert sind. Manche Bundesländer setzen strengere Regeln um.
  • Für Tiere, die für Pelz-, Aquarien- oder Terrarienzwecke gehalten werden, könnten Ausnahmen gelten, aber unter strengen Bedingungen: Nicht entweichen lassen, keine Vermehrung oder Verkauf etc., je nach Art und nationaler Gesetzgebung.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier beantworte ich typische Fragen, die Haustierliebhaber, Gartenfreunde oder Aquarianer haben könnten:

F1: Muss ich Tiere oder Pflanzen weggeben, die ich vor dem 07.08.2025 legal erworben habe?
Nicht zwangsläufig. Für viele Arten gibt es Übergangsfristen. Oft ist das Behalten erlaubt, allerdings nicht die Vermehrung, der Verkauf oder das Freilassen. Der genaue Status hängt von Art, Bundesland, nationalem Gesetz ab. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren.

F2: Darf ich eine neu gelistete Art noch importieren oder kaufen?
In der Regel nicht mehr – sobald die Art gelistet und die Regel in Kraft ist. Manche Arten haben Ausnahmen oder Übergangszeiten, in denen Restbestände noch verkauft werden dürfen. Aber neuere Importe sind meist verboten. Wenn du schon bestellst oder bringst, achte auf Herkunft, Nachweis und Legalität.

F3: Wie erkenne ich, ob eine bestimmte Art auf der neuen Liste ist?

  • Schau in der Verordnung (EU) 2025/1422 nach – dort sind alle neuen Arten aufgeführt.
  • Die EU-Website zum Thema Invasive Alien Species führt eine aktualisierte konsolidierte Liste.
  • Auch lokale Naturschutzämter, Umweltbehörden oder Forstämter haben oft Infos und Merkblätter.

F4: Was passiert, wenn eine Art aus Versehen entkommt oder ich sie freilasse?
Das kann strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Folgen haben – je nach Region. Es ist verboten, Arten auszusetzen, besonders solche, die als invasiv gelten. Zudem kann es zur Pflicht werden, vorhandene Exemplare zu melden oder Maßnahmen zur Eindämmung zu ergreifen.

F5: Gelten diese Regeln auch für Arten in Aquarien oder Terrarien?
Ja. Auch Tiere und Pflanzen in Aquarien oder Terrarien unterfallen den Regelungen, sobald sie auf der Unionsliste stehen. Handel, Import, Weitergabe und insbesondere Freilassen sind reguliert. Schutzmaßnahmen müssen verhindern, dass Tiere entkommen.

F6: Was sind häufige Beispiele für neu hinzugekommene Arten, die Haustier- oder Aquarienfreunde kennen könnten?
Einige Beispiele:

  • Cherax destructor (Krebs): Beliebt in Aquarien. Danach stehen Haltungsbedingungen und Verbreitung im Fokus.
  • Misgurnus anguillicaudatus (Schlamm-Loach) / Misgurnus bipartitus: Fische, die in Gewässer entwischen könnten.
  • Vespa mandarinia: Wenn als Spezies in Terrarien oder Zuchten gehalten, sehr risikohaft.
  • Pflanzen wie Crassula helmsii, Delairea odorata etc., die schön aussehen, aber Ökosysteme stören können.

F7: Gibt es Strafen, wenn man gegen die neuen Regelungen verstößt?
Ja. Verletzungen der Regelungen zu invasiven Arten können Bußgelder, Verwarnungen oder andere Sanktionen nach nationalem Recht nach sich ziehen. Wer z. B. invasive Arten verkauft, importiert oder freilässt, handelt illegal. Die genaue Höhe der Strafen variiert je Bundesland.

F8: Wie kann ich als Tierhalter oder Hobbygärtner mit dieser neuen Situation verantwortungsvoll umgehen?

  • Überprüfe vor dem Kauf, ob die Art legal ist.
  • Vermeide Arten, die bereits als invasiv diskutiert werden – auch wenn sie noch nicht gelistet sind.
  • Sorge dafür, dass Tiere/Pflanzen nicht aus Versehen in die Umwelt gelangen.
  • Engagiere dich möglicherweise in Meldesystemen, unterstütze lokale Naturschutzorganisationen.
  • Nutze unproblematische Alternativen.

Fazit

Seit dem 7. August 2025 gelten in der EU und damit auch in Deutschland verschärfte Regelungen für 26 neu als invasiv eingestufte Tier- und Pflanzenarten. Diese Neuerungen bringen für Haustier-, Aquarien- und Terrarienliebhaber, aber auch für Gartenfreunde, deutliche Veränderungen mit sich:

Arten, die früher legal gehandhabt wurden, unterliegen nun Import-, Handels- und Vermehrungsverboten oder starken Einschränkungen.

Verantwortungsbewusstsein und Information sind entscheidend: Wer nicht aufpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen und leistet ungewollt einen Beitrag zur Schädigung heimischer Ecosysteme.

Übergangsfristen bieten ein wenig Spielraum, lösen aber nicht automatisch alle Probleme. Es reicht nicht aus, zu hoffen, man sei schon „dran vorbei“ – jede neue Haltung sollte mit Blick auf die Gesetze geprüft werden.

Für Tierliebhaber ist es wichtig, sich stets aktuell zu halten (z. B. über EU-Verordnungstexte, lokale Umweltbehörden), bevor man eine neue Art anschafft. Auch diejenigen, die bestehende Exemplare besitzen, sollten wissen, was ihre Rechte und Pflichten sind.

Letztlich geht es darum, eine Balance zu finden: Freude an Tieren und Pflanzen, aber ohne die heimische Natur zu gefährden. Wer dieses Gleichgewicht ernst nimmt, leistet einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz, zur Biodiversität und zum Erhalt gesunder Ökosysteme – für uns und zukünftige Generationen.

Blogartikel 'Blog 7337: Neue Pflanzen und Tiere in der EU als invasiv eingestuft und verboten seit dem 07.08.2025' aus der Kategorie: "Tipps & Tricks" zuletzt bearbeitet am 13.10.2025 um 13:41 Uhr von Tom

Tom

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